Verwendung von Schutzhauben
Beispiele für Schutzabschirmungen bei Schleifarbeiten
Bei der Konstruktion von Schleifmaschinen werden verschiedene Formen des Schutzes des Bedieners und der Umwelt während des Schleifvorgangs vorgesehen, einschließlich der Verwendung geeigneter Schutzvorrichtungen. Aus Gründen der Arbeitssicherheit unterliegen trennende Schutzeinrichtungen genormten Anforderungen.
Schutzabdeckungen
In den meisten Fällen müssen die Schleifwerkzeuge durch eine geeignete Schutzvorrichtung an der Schleifmaschine abgedeckt werden.
Die Schutzvorrichtungen müssen in der Lage sein, Bruchstücke einer gebrochenen Schleifscheibe wirksam aufzufangen. Nur der Teil der Schleifscheibe, der am Schleifen beteiligt ist, darf ungeschützt bleiben. Bei einigen Arbeiten muss der Arbeitsbereich sogar vollständig umschlossen sein.
Die folgenden Schleifscheiben können ohne Schutzvorrichtungen verwendet werden:
- Schleifstifte mit dem Formsymbol 52
- Schleifscheiben mit Gewindeeinsätzen mit den Formsymbolen 16 bis 19
- Schleifscheiben in Kunstharzbindung mit dem Formsymbol 4 mit Durchmesser ≤ 200 mm
ABDECKUNGEN FÜR TISCH- UND STANDSCHLEIFMASCHINEN
Abdeckungen für Tisch- und Standschleifmaschinen
Der maximale Öffnungswinkel der Abdeckung beträgt 90°. Der Winkel über der horizontalen Achse, die durch die Spindelachse verläuft, darf 50° und 65° nicht überschreiten.
Freiraum zwischen Schleifscheibenflansch und Schutzkante
Bei der Verwendung von Schleifscheiben mit Durchmessern D > 150 mm muss die Schutzvorrichtung so konstruiert sein, dass der Abstand zwischen dem Schleifscheibenrand und dem Rand der Schutzvorrichtung so eingestellt werden kann, dass er nicht mehr als 5 mm beträgt. Die Position des Trägers (Ständer) muss ebenfalls einstellbar sein.
Drehbare oder gelenkige innere Abdeckung
Bei der Verwendung von Schleifscheiben mit Durchmessern D > 150 mm muss die Schutzvorrichtung so konstruiert sein, dass der Abstand zwischen dem Schleifscheibenrand und dem Rand der Schutzvorrichtung so eingestellt werden kann, dass er nicht mehr als 5 mm beträgt. Die Position des Trägers (Ständer) muss ebenfalls einstellbar sein.
ABDECKUNGEN FÜR PENDELSCHLEIFMASCHINEN
Abdeckungen für Pendelschleifmaschinen
Der Öffnungswinkel der Pendelschleifabdeckung darf 180° nicht überschreiten. Die Abdeckung muss mindestens die Hälfte der Schleifscheibenoberfläche auf jeder Seite abdecken.
SCHUTZVORRICHTUNGEN FÜR TRENNSCHLEIFMASCHINEN
Schutzvorrichtungen für stationäre Schneidemaschinen
Der maximale Öffnungswinkel beträgt 150°. Die Schutzvorrichtung muss die Schleifscheibe auf allen Seiten außer in der Schneidzone umschließen.
ABDECKUNGEN FÜR HANDSCHLEIFMASCHINEN
Schutzvorrichtungen für Geradschleifer
Der maximale Öffnungswinkel der Schutzeinrichtung sollte 185° nicht überschreiten. Die Abdeckung muss so gestaltet sein, dass sie von einer Seite aus geöffnet (abgenommen) werden kann.
Handschutz für Winkel- und Stirnschleifer
Schutzschilde für Schleifscheiben des Typs 27 können einen maximalen Öffnungswinkel von 185° haben. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie sich zwischen dem Bediener und der Schleifscheibe befinden. Bei zylindrischen oder konischen Schleiftöpfen muss die Schutzvorrichtung verstellbar sein und so eingestellt werden, dass nur ein bestimmter Teil des Schleiftopfes frei liegt. Bei einstellbaren Schutzeinrichtungen muss die Schutzeinrichtung so eingestellt werden, dass der unbedeckte Teil der Schleifscheibe T0 in Abhängigkeit von der Scheibendicke T einen bestimmten Wert nicht überschreitet.
Der Abstand zwischen dem Rand der neuen Schleifscheibe und der Schutzvorrichtung darf 6 mm nicht überschreiten.
ABDECKUNGEN FÜR INDUSTRIESCHLEIFMASCHINEN
Verstellbare Schleifscheibenschutzvorrichtungen mit Gewindeeinsätzen
Bei großen Schleifscheiben, die auf industriellen Schleifmaschinen verwendet werden, muss die Schutzvorrichtung verstellbar sein und so eingestellt werden, dass nur ein bestimmter Teil der Schleifscheibe frei bleibt.
Der unbedeckte Teil der Schleifscheibe T0, der von der Dicke T der Scheibe abhängt, darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten.
To=< 0,3T für T=<50 mm
To=< 0,2T für T>50 mm
Der Abstand zwischen der Kante der neuen Schleifscheibe und der Abdeckung darf 12,5 mm nicht überschreiten.
Einstellbarer Schleifkopfschutz mit Schleifsegmenten
Bei industriellen Segmentschleifmaschinen muss die verstellbare Schutzvorrichtung so eingestellt werden, dass der nicht abgedeckte Teil des Segments L0 nicht mehr als 0,5 Lf beträgt. Der Abstand zwischen der Segmentkante und der Abdeckung darf 12,5 mm nicht überschreiten.
Vollständig geschlossene Arbeitsbereiche
Beim Feinschleifen mit Geschwindigkeiten von mehr als 63 m/s muss die Scheibe vollständig umschlossen sein. Wenn ein vollständig geschlossener Arbeitsbereich verwendet wird, wird der Zwangsvorschub des Werkstücks mit voller Sicherheit angewendet. Außerdem können bei einem Bruch der Schleifscheibe die Bruchstücke nicht weggeworfen werden.
Beispiel für einen vollständig umschlossenen Arbeitsbereich
Die Firma ANDRE setzt seit Beginn ihrer Tätigkeit auf qualitativ hochwertige Produkte. Bei ANDRE wird alles getan, um sicherzustellen, dass die Produkte den individuellen Anforderungen der Kunden entsprechen und ihre höchsten Erwartungen erfüllen, selbst bei den schwierigsten Schleifoperationen.
Die Schleifwerkzeuge von ANDRE ABRASIVE ARTICLES sind sicher.
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